Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Pleinfeld wählen insgesamt 20 Mitglieder des neuen Marktgemeinderates und den Ersten Bürgermeister bzw. die Erste Bürgermeisterin sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) und den Landrat bzw. die Landrätin des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.

Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet des Marktes Pleinfeld umfasst 3 Urnenwahlbezirke in Pleinfeld, jeweils 1 Urnenwahlbezirk in Mischelbach, Ramsberg am Brombachsee, Stirn, Sankt Veit und Walting sowie 8 Briefwahlbezirke.

Eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin und den Landrat bzw. die Landrätin würde am Sonntag, 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.

Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 130 Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Gemeindeverwaltung sind wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie bereits wesentliche Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Als Aufwandsentschädigung erhalten
Sie ein "Erfrischungsgeld".

Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann als Ausgleich für ihre Wahlhelfertätigkeit Dienstbefreiung gewährt werden. Dies ist vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 09144 / 9200 - 27 oder

Die Briefwahl kann vermutlich ab 02.02.2026 beantragt werden.


Die Einreichung von Wahlvorschlagsträgern ist bis 08.01.2026, 18 Uhr möglich (vgl. Wahlbekanntmachung) 

Sofern ein Wahlvorschlagsträger Unterstützungsunterschriften benötigt, können diese während den Allgemeinen Öffnungszeiten und den Sonderöffnungszeiten am Samstag, 10.01.2026 von 10 bis 12 Uhr und Donnerstag, 15.01.2026 bis 20:00 Uhr geleistet werden.

(siehe Bekanntmachungen)


Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Pleinfeld (Bürgermeister- sowie Marktgemeinderatswahl) bzw. im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Landrat- sowie Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Briefwahlunterlagen können nur vom Wahlberechtigten persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen und darf höchstens vier Personen vertreten.

Briefwahlunterlagen können schriftlich, via Internetwahlschein oder persönlich, nicht aber telefonisch beim Wahlamt des Marktes Pleinfeld beantragt werden.

Bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag wird allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, auf deren Rückseite ein Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden ab frühestens 16.02.2026 verschickt. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahltag um 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 09144 / 9200 - 27 zur Verfügung

Ein unterstützender Leitfaden für Parteien und Wählergruppen zur Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.

(Für den Zugriff auf die integrierten Anlagen öffnen Sie bitte den Leitfaden mit einem PDF-Programm wie Adobe Reader.)