Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt. Die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Pleinfeld wählen insgesamt 20 Mitglieder des neuen Marktgemeinderates und den Ersten Bürgermeister bzw. die Erste Bürgermeisterin sowie die Mitglieder des Kreistags (60 Kreisräte) und den Landrat bzw. die Landrätin des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen.

Die Wahllokale zur Kommunalwahl am 8. März 2026 sind an diesem Tag von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet. Das Wahlgebiet des Marktes Pleinfeld umfasst 3 Urnenwahlbezirke in Pleinfeld, jeweils 1 Urnenwahlbezirk in Mischelbach, Ramsberg am Brombachsee, Stirn, Sankt Veit und Walting sowie 8 Briefwahlbezirke.

Eine gegebenenfalls stattfindende Stichwahl für den Bürgermeister oder die Bürgermeisterin und den Landrat bzw. die Landrätin würde am Sonntag, 22. März 2026 durchgeführt werden. Eine Stichwahl wird nur durchgeführt, wenn bei einem vorhergehenden Wahlgang die für eine Entscheidung notwendige Mehrheit nicht erreicht wurde.

Für einen ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Wahl sorgen am Wahltag die rund 130 Wahlhelfer. Neben den Bediensteten der Gemeindeverwaltung sind wir auch auf die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Wenn Sie mindestens 18 Jahre alt und wahlberechtigt sind, erfüllen Sie bereits wesentliche Voraussetzungen, die an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt werden. Als Aufwandsentschädigung erhalten
Sie ein "Erfrischungsgeld".

Beschäftigten des öffentlichen Dienstes kann als Ausgleich für ihre Wahlhelfertätigkeit Dienstbefreiung gewährt werden. Dies ist vorab mit dem Arbeitgeber abzuklären. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter der Telefonnummer 09144 / 9200 - 27 oder per Email an wahlen@pleinfeld.de.

Die Briefwahl kann vermutlich ab 02.02.2026 beantragt werden.


Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des GemeinderatesVerkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Ersten BürgermeistersWahlbekanntmachung

Musterstimmzettel

Bekanntmachung Einteilung Urnenwahllokale Hauptort Pleinfeld mit Ortsteilen Allmannsdorf, Dorsbrunn, VeitserlbachBekanntmachung zur Einsicht in das WählerverzeichnisBekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Marktgemeinderats am 08.03.2026Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters am 08.03.2026Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages (Bekanntmachung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen)Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates (Bekanntmachung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen)Bekanntmachung nochmalige Sitzung des Wahlausschusses am 27.01.206Bekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten BürgermeistersBekanntmachung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des MarktgemeinderatesBekanntmachung Wahlausschuss am 20.01.2026Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Marktgemeinderat und der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten BürgermeistersBekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten für die WahlBekanntmachung über die Erreichbarkeit des Gemeindewahlleiters zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Marktgemeinderates und der Ersten Bürgermeisterin oder des Ersten Bürgermeisters

Briefwahlunterlagen können nur vom Wahlberechtigten persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen und darf höchstens vier Personen vertreten.

Briefwahlunterlagen können schriftlich, via Internetwahlschein oder persönlich, nicht aber telefonisch beim Wahlamt des Marktes Pleinfeld beantragt werden.

Bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag wird allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, auf deren Rückseite ein Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden ab frühestens 16.02.2026 verschickt. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahltag um 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 09144 / 9200 - 27 zur Verfügung

Die Einreichung von Wahlvorschlagsträgern ist bis 08.01.2026, 18 Uhr möglich (vgl. Wahlbekanntmachung) 

Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union), die das 18. Lebensjahr vollendet, seit mindestens zwei Monaten in Pleinfeld (Bürgermeister- sowie Marktgemeinderatswahl) bzw. im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen (Landrat- sowie Kreistagswahl) eine Wohnung innehaben oder sich mit Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen dort aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Unterstützung Wahlhelfer - Wahlhelferschulung

Wahlhelferschulung gesamt - Kommunalwahl 2026

Unterstützung Wahlhelfer - Fallschulung Stimmabgabe

Wahlhelferschulung - Unterstützung Stimmabgabe

Ein unterstützender Leitfaden für Parteien und Wählergruppen zur Erstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen.

(Für den Zugriff auf die integrierten Anlagen öffnen Sie bitte den Leitfaden mit einem PDF-Programm wie Adobe Reader.)

Wahlergebnisse Kommunalwahl

Die vorläufigen Ergebnismeldungen für die Wahl des Ersten Bürgermeisters finden Sie am Wahltag ab 18 Uhr unter https://wahlen.pleinfeld.de. Auf dieser Seite ist auch eine Verlinkung zu den Ergebnissen für den Marktgemeinderat (wahlen.pleinfeld.de/Gemeinderat), den Pleinfelder Ergebnissen für den Landrat (wahlen.pleinfeld.de/Landrat) und den Kreistag (wah-len.pleinfeld.de/Kreistag) sowie die Homepage des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen für die vorläufigen Gesamtergebnisse der Wahl zum Landrat und Kreistag zu finden. Ihr Wahlamt