Bekanntmachung des Zweckverbandes Brombachsee
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Ramsberger Strand“, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 93/2, Gemarkung Ramsberg - Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Grünfläche in ein Sondergebiet Gaststättengewerbe – Billigung der Planungsentwürfe; frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Brombachsee hat in ihrer Sitzung am 18.05.2026 die fünfte Änderung des Bebauungsplanes „Ramsberger Strand“, Teilplan Pleinfeld, Fl.-Nr. 93/2, Gemarkung Ramsberg - Änderung vom bisherigen Gebietscharakter Grünfläche in ein Sondergebiet Gaststättengewerbe beschlossen.
Der Planentwurf wurde von der Verbandsversammlung am 18.05.2026 gebilligt.
Die Öffentlichkeit kann sich in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Brombachsee in Ramsberg, Obere Dorfstr. 3, 91785 Pleinfeld und im Rathaus des Marktes Pleinfeld, Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld, während der allgemeinen Dienststunden von
Dienstag, 23.06.2026 – Freitag, 24.07.2026
zu den allgemeinen Zielen und Zwecken, sowie den wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich während dieser Frist in mündlicher oder schriftlicher Form äußern. Es besteht Gelegenheit zur Erörterung. Ebenso können die Unterlagen auf der Homepage des ZV Brombachsee (www.zv-brombachsee.de) während der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Bei Bebauungsplänen ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Ramsberg, den 28.05.2026
Zweckverband Brombachsee
gez.
Markus Gläser
Landrat und Zweckverbandsvorsitzender