Briefwahl

Wie und bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?

Briefwahlunterlagen können nur vom Wahlberechtigten persönlich beantragt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Briefwahlunterlagen können schriftlich, via Internetwahlschein oder persönlich, nicht aber telefonisch beim Wahlamt des Marktes Pleinfeld beantragt werden.

Bis spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag wird allen im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürgern eine Wahlbenachrichtigung zugesandt, auf deren Rückseite ein Briefwahlantrag aufgedruckt ist. Der Antrag kann vollständig ausgefüllt, unterschrieben und ausreichend frankiert an das Wahlamt geschickt werden.

Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl beantragt werden. Bitte achten Sie darauf, den schriftlichen Antrag rechtzeitig zu stellen. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahltag um 18 Uhr dem Wahlamt vorliegen.

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Kolleginnen aus dem Einwohnermeldeamt unter den Telefonnummern 09144 / 9200 - 27 zur Verfügung.

Internetwahlschein