Überlegungen zu einem Gewerbegebiet in Pleinfeld
Sorgfalt vor Schnellschuss: Zum Sachstand der Flächenüberlegungen
In den vergangenen Wochen hat die Diskussion um eine mögliche gewerbliche Entwicklung im Ortsteil Pleinfeld spürbar an Dynamik gewonnen. Dabei wurden in der öffentlichen Berichterstattung und im Rahmen der Bürgerinitiative Bewertungen vorgenommen, die den tatsächlichen Sachstand aus unserer Sicht nicht zutreffend wiedergeben. Verkürzte Darstellungen oder zugespitzte Formulierungen erzeugen Aufmerksamkeit – sie tragen jedoch nicht immer zur notwendigen Sachlichkeit bei. Genau diese Sachlichkeit ist uns in der aktuellen Situation besonders wichtig.
Gerade bei sensiblen Themen braucht es eine nüchterne Einordnung. Ungeprüfte Annahmen können mehr Verunsicherung auslösen als Klarheit schaffen. Als Verwaltung stehen wir in der Verantwortung, Entwicklungen nicht nach Stimmungslage, sondern auf Grundlage belastbarer Fakten zu prüfen. Dazu gehört auch eine vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit mit Grundstückseigentümern, Unternehmen und den zuständigen Fachbehörden. Diese Partner müssen sich darauf verlassen können, dass laufende Gespräche und interne Abstimmungen nicht vorschnell öffentlich gemacht werden. Der Schutz dieser Vertrauensbasis ist für uns keine Nebensache, sondern Voraussetzung für tragfähige und rechtssichere Lösungen.
Gleichzeitig ist es uns ein Anliegen, die Bürgerschaft sachlich und transparent über den tatsächlichen Stand zu informieren.
Fest steht: Die Überlegungen befinden sich weiterhin in einer vorbereitenden Phase. Richtig ist, dass im Marktgemeinderat wiederholt über die grundsätzliche Notwendigkeit zusätzlicher Gewerbeflächen gesprochen wurde. Angesichts bestehender Betriebe, möglicher Erweiterungsabsichten und der langfristigen wirtschaftlichen Entwicklung unserer Gemeinde ist diese Diskussion weder ungewöhnlich noch neu.
Nicht zutreffend ist jedoch der Eindruck, es liege bereits eine konkret beschlossene Planung vor. Es wurden weder Grundstücksgeschäfte abgeschlossen noch wurde ein Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst. In der Sitzung im Dezember 2025 stand die Frage im Raum, ob sich die Gemeinde Flächen sichern sollte, um auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet zu sein. Dabei ging es um strategische Vorsorge – nicht um eine detaillierte Festlegung von Umfang, Zuschnitt oder konkreter Ausgestaltung eines Gewerbegebiets. Die grundsätzliche Diskussion über Gewerbeflächen ersetzt kein formelles Planungsverfahren. Eine verbindliche Entscheidung über Art und Umfang einer möglichen Entwicklung wäre erst im Rahmen eines regulären Bauleitverfahrens zu treffen.
Die Diskussion über mögliche Entwicklungsflächen ist zudem keineswegs neu. Bereits seit mehreren Jahren wird im Marktgemeinderat über mögliche Flächen für eine gewerbliche Entwicklung beraten. Im Frühjahr 2025 fand darüber hinaus ein Abstimmungstermin mit den zuständigen Fachbehörden statt, um die grundsätzliche Realisierbarkeit sowie insbesondere Umwelt- und Artenschutzfragen frühzeitig zu klären. Diese zeitliche Abfolge zeigt deutlich, dass es sich um eine langfristige, wiederholt beratene Entwicklungsperspektive handelt – nicht um eine kurzfristige oder überraschende Initiative.
Auch bei der Darstellung der betroffenen Waldflächen ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich. Ohne die gebotene Vertraulichkeit zu verletzen, ist festzuhalten, dass der Flächenumgriff, wie er unter anderem durch die Bürgerinitiative dargestellt wird, so nicht den tatsächlichen Überlegungen entspricht. Im Kern handelt es sich um Teilbereiche einzelner Waldgrundstücke. Die gesetzlich vorgeschriebene Einhaltung ausreichender Abstandsflächen zur Wohnbebauung ist dabei eine nicht verhandelbare Voraussetzung. Für sämtliche betrachteten Flächen gilt, dass Umwelt- und Artenschutzbelange ausdrücklich geprüft und bewertet werden – wie bei jedem Vorhaben im Gemeindegebiet. In diesem Zusammenhang wurden auch Vertreter des Bund Naturschutz der Ortsgruppe Pleinfeld im Vertrauen eingebunden, mit dem Ziel, ökologische Aspekte frühzeitig und sachgerecht zu berücksichtigen.
Nichtöffentliche Beratungen und Verhandlungen sind bei Grundstücksfragen und strategischen Überlegungen üblich und rechtlich vorgesehen. Sie dienen dem Schutz der Verhandlungsposition der Gemeinde ebenso wie den berechtigten Interessen der Eigentümer und der beteiligten Fachstellen. Eine öffentliche Diskussion über noch nicht abgeschlossene Gespräche kann Prozesse erheblich erschweren oder sogar verhindern. Nichtöffentlichkeit bedeutet daher nicht „fehlende Transparenz“, sondern verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Sachverhalten – mit dem Ziel, zu gegebener Zeit die Öffentlichkeit ordnungsgemäß einzubinden.
Sollte ein Bauleitverfahren eingeleitet werden, ist neben den Fachstellen selbstverständlich auch die Öffentlichkeit umfassend zu beteiligen. Die frühzeitige Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sind gesetzlich vorgeschrieben. Eine Bürgerbeteiligung ist somit nicht ausgeschlossen, sondern verbindlicher Bestandteil eines geordneten Verfahrens.
Zusammengefasst halten wir fest: Es gibt keinen Beschluss zur Ausweisung eines Gewerbegebiets. Es wurden keine Grundstücksgeschäfte abgeschlossen. Die Thematik wird seit längerer Zeit im Marktgemeinderat behandelt und fachlich begleitet. Umweltbelange werden frühzeitig berücksichtigt. Die derzeitige Nichtöffentlichkeit dient dem Schutz sensibler Verhandlungen und einer verlässlichen Zusammenarbeit. Unser Ziel bleibt eine sachliche, sorgfältige und verantwortungsbewusste Abwägung zwischen wirtschaftlicher Entwicklung, Umweltinteressen und den Belangen unserer Bürgerschaft.