Am 15.05.2026 werden die Grundabgaben, d. h. die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 2. Quartal 2026 zur Zahlung fällig.
Alle Steuerpflichtigen, welche dem Markt Pleinfeld kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die am 15.05.2026 fälligen Beträge rechtzeitig an den Markt Pleinfeld zu überweisen. Bei Zahlungsverzug muss ein Säumniszuschlag (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden.
Der Markt Pleinfeld empfiehlt die Teilnahme am praktischen SEPA-Lastschriftverfahren. Dabei wird der fällige Betrag dem Konto des Zahlungspflichtigen jeweils zum Fälligkeitstag belastet und dem Markt Pleinfeld gutgeschrieben.
Die Vordrucke für den Bankeinzug werden auf Wunsch (Tel.: 09144 9200-33) versendet, können im Rathaus abgeholt oder unter
www.pleinfeld.de/formulare/ heruntergeladen werden.
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Markt Pleinfeld