Am 15.02.2025 werden die Grundabgaben, d.h. die Grundsteuern A und B, die Müllgebühren sowie die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 1. Quartal 2025 zur Zahlung fällig.
Alle Steuerpflichtigen, welche dem Markt Pleinfeld kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die am 15.02.2025 fälligen Beträge rechtzeitig an den Markt Pleinfeld zu überweisen. Bei Zahlungsverzug muss ein Säumniszuschlag (§ 240 Abgabenordnung) berechnet werden.
Der Markt Pleinfeld empfiehlt die Teilnahme am praktischen Lastschriftverfahren. Dabei wird der fällige Betrag dem Konto des Zahlungspflichtigen jeweils zum Fälligkeitstag belastet und dem Markt Pleinfeld gutgeschrieben.
Die Vordrucke für den Bankeinzug werden auf Wunsch (Tel.: 09144 9200-33) versendet, können im Rathaus abgeholt oder unter www.pleinfeld.de/formulare/ heruntergeladen werden.
Gemeindekasse
Markt Pleinfeld