Gesetze, Vorschriften, Genehmigungen

Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen Fragen rund um Ihr Bauvorhaben. Eine Abstimmung mit dem Bauamt Pleinfeld ist aber auf jeden Fall erforderlich, da auch die Errichtung von verfahrensfreien Vorhaben eventuell durch einen Bebauungsplan, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder einer örtlichen Bauvorschrift eingeschränkt werden kann.

Baugenehmigung

Zur Erlangung der Baugenehmigung für einen Neu-, Um- oder Anbau sowie Nutzungsänderungen bzw. Umnutzungen muss bei der Gemeinde ein Bauantrag gestellt werden.

Die Antragsformulare sind in dreifacher Ausfertigung mit den notwendigen Planunterlagen sowie den Unterschriften des Bauherrn und des Bauvorlage-Berechtigten einzureichen. Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen, da ansonsten eine Bearbeitung nicht möglich ist.

Neue Broschüre "Rund um die Gartengrenze"

Bäume oder Sträucher in Nachbars Garten geben immer wieder Anlass zu Ärgernis oder gar Streitigkeiten zwischen Nachbarn.

Mal ist es der Überhang von Ästen am Gartenzaun, mal der Schattenwurf vom Baum des Nachbarn. Wie viel Abstand muss ich beim Pflanzen von Bäumen und Sträuchern zum Nachbarn lassen? Darf ich überhängende Äste von Grenzbäumen einfach abschneiden? Wie verhält es sich mit Laubfall und Schattenwurf? Was bedeutet Gewohnheitsrecht? Sind Verjährungsfristen zu beachten?
Generell sind diese Fragen rund um das Nachbarschaftsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (AGBGB) geregelt.

Erste Einblicke und eine leicht verständliche Zusammenfassung dieser Problematik bietet das Bayerische Staatsministerium der Justiz in seiner Broschüre "Rund um die Gartengrenze", die Sie hier einsehen und herunterladen können.

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