Bodenrichtwerte

Zuständig für die Ermittlung von Grundstückswerten ist der Gutachterausschuss im Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen mit seiner Geschäftsstelle im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

In der Bauverwaltung des Markes Pleinfeld im Rathaus können Sie die Bodenrichtwerte einsehen. Es uns jedoch nicht erlaubt, Unterlagen (z. B. Kopien) an Dritte weiterzugeben.

Die Bodenrichtwerte gliedern sich in die einzelnen Ortsteile auf und stellen Durchschnittswerte unter Berücksichtigung einer "theoretisch unterstellten" Geschossflächenzahl (GFZ) dar. Somit können für ein Grundstück durchaus Abweichungen zum tatsächlichen Baurecht bestehen, z.B. in den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Aus diesem Grund kann der Bodenrichtwert nur eine Orientierungshilfe darstellen, aus dem sich nur schwer Aussagen zur Qualität der Objektlage ableiten lassen.

Aktuell liegen die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2020 vor. Ältere Bodenrichtwerte sind vorhanden.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen im Rahmen von Objektbewertungen, Finanzierungs- und Steuerangelegenheiten direkt an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Sie erreichen diese im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen.

Informationen hierzu finden Sie auf der Internet-Seite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat. LINK

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